Ordnung

 

ORDNUNG

des Ferienzentrums Jastrzębia Marina, Adresse: ul. Kuracyjna 13A in Jastrzębia Góra

Die Ordnung bestimmt den Gegenstand der Leistungserbringung, Regeln der Unterkunft auf dem Gebiet des Objekts sowie Verantwortlichkeit für die Nichteinhaltung der Bestimmungen dieser Ordnung. Die Ordnung ist ein integraler Teil des Vertrages, der infolge der Buchung und/oder Zahlungsleistung für die Unterkunft im Objekt abgeschlossen wird. Mit den oben genannten Handlungen bestätigt der Gast, dass er sich mit dem Inhalt dieser Ordnung vertraut gemacht hat und damit einverstanden ist. Die Ordnung ist sowohl für die Gäste als auch Begleitpersonen, die sich auf dem Gebiet des Objekts aufhalten, gültig. Der Eigentümer des Objekt trägt keine Verantwortlichkeit für die Schäden, die infolge der Nichteinhaltung durch die Gäste der in Ordnung enthaltenen Regeln und Anweisungen entstanden sind.

Der Gast bucht die Unterkunft auf der Internetseite www.jastrzebiamarina.pl, auf den Buchungsportalen, wo das Angebot des Objekts zu finden ist, per Telefon unter folgenden Telefonnummern +48 505 065 777, +48 698 646 360 (Montag-Sonntag von 8:00 bis 21:00 Uhr). Im Rahmen dieser Buchung ist der Gast verpflichtet, eine Anzahlung für die Unterkunft in Höhe von 30% des Gesamtpreises für die Unterkunft, per Überweisung auf das Bankkonto zu leisten. Die Leistung der Anzahlung bestätigt die Buchung. Den Restbetrag kann man per Überweisung auf das Bankkonto vor dem Beginn der Unterkunft oder in bar am Ort in Jastrzębia Marina während der Meldung zahlen.
Verkürzt der Gast seinen Aufenthalt, wird der eingezahlte Betrag nicht zurückgegeben.
Der Gast ist verpflichtet, sich sofort nach der Ankunft anmelden zu lassen. Der Gast ist verpflichtet, seinen Personalausweis mit seinem Bild vorzulegen, damit seine Identität bestätigt wird. Der Gast nennt auch die sonstigen Personen, die mit ihm in Jastrzębia Marina angemeldet werden und gibt ihre Daten an: Vorname, Nachname, PESEL-Nummer und Wohnadresse.
In Bezug auf personenbezogene Daten von Gästen, die beim Objekt angemeldet wurden, gibt das Objekt keine Auskunft dem Dritten und setzt die Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten gemäß der DSGVO) ein.
Die Unterkunft beginnt um 15.00 Uhr am Anreisetag und endet um 10.00 am Abreisetag.
Nach der Anmeldung trägt der Gast für die Aufenthaltszeit finanzielle Verantwortung für die Ausrüstung und den Zustand des gemieteten Hauses. Die Mängel und Fehler, die direkt nach dem Einzug des Gastes festgestellt werden, sollen dem Eigentümer des Objekts innerhalb von 24 Stunden nach der Anmeldung gemeldet werden.
Das Objekt verfügt über einen freien Parkplatz mit automatischer Pforte. Der Eigentümer des Objekts trägt keine Verantwortung für die dort geparkten Fahrzeuge und die Gegenstände, die sich in diesen Fahrzeugen befinden.
Jedem Haus wird ein Parkplatz zugeordnet.
Der Gast ist verpflichtet, das Haus ausschließlich zu Wohnzwecken zu nutzen. Er darf es nicht dem Dritten überlassen, sogar während des durch den Gast bezahlten Aufenthaltes.
Stößt der Gast oder eine Person, die ihn besucht, gegen allgemeine Regeln des Verhaltens und öffentlichen Friedens, indem er Musik laut ohne Zustimmung des Eigentümers des Objekts spielt oder sein Verhalten den Aufenthalt von anderen Gästen stört oder er sich anstößig benimmt oder die Nachtruhe zwischen 22.00 - 6.00 Uhr nicht einhält, ist der Eigentümer des Objekts berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.
Der Gast und die ihn begleitenden Personen sind verpflichtet, allgemein geltende Regeln der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes sowie Brandverhaltensvorschriften einzuhalten.
Es ist verboten, in Häusern gewöhnliche und elektronische Zigaretten zu rauchen. Stößt der Gast oder eine Person, die ihn besucht, gegen das oben genannte Verbot, wird er mit einer Buße in Höhe von 500 PLN bestrafen.
Die Personen, die sich auf dem Gebiet des Objekts aufhalten, tragen finanzielle Verantwortung für Schäden, die sie angerichtet oder verursacht haben. Aus diesem Grund wird der Gast mit einem Betrag belastet, der in der Preisliste der Ausstattung - Anhang Nr. 1 zu dieser Ordnung - bestimmt ist oder den Kosten entspricht, die der Eigentümer des Objekts tragen muss, um die geschädigten oder zerstörten Gegenstände/Gerät in den ursprünglichen Zustand zu versetzen.
Der Eigentümer des Objekts trägt keine Verantwortung für den Verlust, die Beschädigung oder Zerstörung von Sachen, die der Gast oder die Person, die ihn besucht, mit sich hat. Der Eigentümer des Objekts trägt auch keine Verantwortung für den Verlust von Geld, Wertpapieren, Kostbarkeiten oder sonstigen Gegenständen.
Der Gast ist verpflichtet, das Haus in einem solchen Zustand zu erhalten und verlassen, in dem ihm das Haus überlassen wurde.
Die Personen, die gegen diese Ordnung stoßen, sind verpflichtet, das Objekt ohne Rückzahlung von Kosten zu verlassen.
Verlässt der Gast seine Sachen im Haus, werden diese auf seine Kosten und sein Risiko an die von ihm angegebene Adresse geschickt.
Das Objekt erbringt die Dienstleistungen gemäß seiner Kategorie. Hat der Gast irgendwelche Einwände oder Reklamationen in Bezug auf die Qualität von Dienstleistungen, soll er diese am spätestens am ersten Tag nach der Anmeldung melden. Die Reklamationen, die am Abreisetag vorgebracht werden, werden nicht berücksichtigt. Der Eigentümer des Objekts trägt keine Verantwortung für die Unbequemlichkeiten, die aus den nicht von ihm zu vertretenen Gründen entstanden sind, wie: Stromausfälle oder Unterbrechungen der Wasserversorgung etc.
Etwaige Reklamationen aufgrund der falsch erbrachten Dienstleistungen soll man direkt dem Eigentümer melden. Die Reklamationen, die nach der Leistungserbringung vorgebracht werden, können nicht berücksichtigt werden.
Der Gast ist verpflichtet, sich mit der Ordnung für den Spielplatz vertraut zu machen und einzuhalten.
Die Ordnung des Objekts wird auf der Internetseite des Objekts bekannt gegeben.
Bucht der Gast seine Unterkunft, erklärt er sich mit der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu Zwecke der Abwicklung seiner Buchung und des Aufenthaltes im Objekt gemäß dem Gesetz vom 29. August 1997 über den Datenschutz (Dz. U. /GBl/ 1997 Nr. 133 Pos. 883) einverstanden.

 

ORDNUNG FÜR DEN SPIELPLATZ

  1. Der Spielplatz für Kinder dient zum Spielen und zur Erholung.
  2. Die Elemente des Spielplatzes sind für Kinder von 3 bis 12 Jahre alt geeignet.
  3. Die Kinder sollen sich auf dem Spielplatz ausschließlich unter Aufsicht von Eltern oder erwachsenen Betreuern, die für sie verantwortlich sind, befinden.
  4. Die Personen, die sich auf dem Spielplatz befinden, sind verpflichtet, für Ordnung zu sorgen.
  5. Die Elemente auf dem Spielplatz sind bestimmungsgemäß zu nutzen.
  6. Auf dem Spielplatz ist es ausnahmslos verboten, Alkoholgetränke, andere Genussmittel zu konsumieren oder Zigaretten zu rauchen.
  7. Alle Beschädigungen von Elementen des Spielplatzes soll man dem Eigentümer des Objekts melden.
  8. Die Personen, die die Ausrüstung des Spielplatzes zerstören, oder ihre Betreuern tragen finanzielle Verantwortung.

Notrufe:

  • Polizei 997
  • Rettungsdienst 999
  • Stadtpolizei 986
  • Allgemeine Notrufnummer 112


Wir bedanken uns bei Ihnen für die Einhaltung der Ordnung des Spielplatzes und wünschen viel Spaß.

JASTRZĘBIA MARINA Team